Uwe Jochum
„Open Access“ gepusht.
Rösser und Reiter

 

Verantwortung für die Wissenschaft

Zwei Seelen wohnen, ach, in der Brust der DFG. Die eine Seele heißt „zentrale Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft“ und verzweigt sich in die zahlreichen Unterseelen der „Fachkollegien“, in denen Wissenschaftler die Förderanträge anderer Wissenschaftler prüfen. Die andere Seele heißt „Dienstleisterin für die Forschung“ und will sich an die „Spitze des Reformprozesses im Hochschulbereich“ setzen, um dort die „wissenschaftliche Exzellenz“ zu prägen. Diese zweite Seele ruht im Hauptausschuß der DFG, in dem die wissenschaftspolitischen Entscheidungen getroffen werden, und zwar „abschließend“. Um das zu tun, bedient sich der Hauptausschuß zahlreicher Kommissionen und Unterausschüsse, in denen die Förderpolitik beraten und beschlußfähig dem Hauptausschuß zurückgereicht wird.

In der besten aller möglichen Welten strebt die Seele der reformerischen Dienstleistung in dieselbe Richtung wie die Seele der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, so daß ein konfliktfreies, zuletzt von der Wissenschaft bestimmtes Zusammenwirken von technokratischer Verwaltungsexpertise und wissenschaftlichen Inhalten möglich wird.

In der tatsächlichen Welt ist das jedoch anders: Dort suchen diejenigen den Lauf der Dinge zu lenken, die über die Strukturen verfügen können, nicht diejenigen, die sich um die Inhalte (contents) kümmern. Und das heißt konkret: Noch der kleinste Unterausschuß kann, geschickt plaziert und beauftragt und mit den richtigen Figuren bestückt, versuchen, die Inhalte in Strukturen zu zwingen, die von dort aus zwar gewollt, von den inhaltsbezogenen Wissenschaftlern aber abgelehnt werden.

Und damit sind wir bei „Open Access“. Die Frage nämlich, ob „Open Access“ wissenschaftliche Exzellenz tatsächlich befördert, wird von der DFG im Rahmen ihrer Ausschüsse und Unterausschüsse verhandelt. Das heißt: Sie wird nicht als eine die gesamte Wissenschaft auch inhaltlich angehende vorgetragen, sondern als etwas Formales maskiert. Dabei muß man freilich vom Jetzt in die Zukunft extrapolieren und voraussetzen, daß die zukünftige mediale Struktur von Wissenschaft deren Inhalte und Verfahrensweisen nicht gefährdet. Hier darf man mit Fug und Recht skeptisch sein, und viele Wissenschaftler sind es tatsächlich, wie die DFG natürlich weiß. Aber in ihrer im Jahre 2005 publizierten Schrift über Publikationsstrategien im Wandel? wird diese Skepsis damit abgetan, daß die skeptischen Wissenschaftler aus den Geistes-, Sozial- und Lebenswissenschaften noch zu wenig Erfahrung mit „Open Access“ hätten (S. 48 der genannten Schrift). Als könne man prinzipielle Bedenken, die wissenschaftsorganisatorische Gesichtspunkte ins Feld führen (ebd. in der genannten Schrift), dadurch aushebeln, daß man sich auf eine Empirie beruft, die immer nur und allerhöchstens einen momentanen Zustand beschreiben kann. Es geht hier aber nicht um empirische Zustandsbeschreibungen, sondern um Fragen der zukünftigen Wissenschaftsstruktur und -organisation, und diese Fragen wollen bedacht und nicht empirisch erledigt sein. Nur so ist Verantwortung zu haben.

Beachtet man diesen Unterschied nicht, wird „Verantwortung“ zu einer Worthülse. Sie wird dann, um Argumente kupiert, als empirisches Datum in DFG-Unterausschüssen ausschußkonform bearbeitet und einzig den zuvor schon gesetzten Ausschußzielen angepaßt. Was dabei entsteht, konfligiert mit verantwortlicher und verantworteter Selbstverwaltung von Wissenschaft und ist konform nur mit bürokratischer Wissenschaftslenkung.

Dafür bietet die „Open Access“-Politik der DFG ein studierenswertes Beispiel.

 

Die Generallinie der medialen Transformations­politik der DFG

Die DFG unterteilt ihre Förderung der wissenschaftlichen Infrastruktur in drei Themenkreise: die Förderung von wissenschaftlichen Geräten, die Förderung von Hilfseinrichtungen der Forschung und die Förderung der „wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS). In diesem dritten Themenkreis ist am gewichtigsten die schon terminologisch ins Auge fallende „Schwerpunktinitiative ‚Digitale Information‘“, zu der die Förderung von „Open Access“ gehört.

Legitimiert wird das so:

Forschungsrelevante Roh- und Primärdaten, auf denen wissenschaftliche Publikationen basieren, können in herkömmlichen Medien nicht oder nur unzureichend kommuniziert werden. Oftmals hohe Lizenzgebühren für elektronische Publikationen erschweren den wissenschaftlichen Austausch.

Demgegenüber können über das Internet entgeltfrei zugängliche elektronische Publikationen (Open Access Publikationen) ohne jede Einschränkung rezipiert werden und wissenschaftliche Roh- und Primärdaten vermitteln. Zwar kommt der elektronischen Veröffentlichung je nach Disziplin ein unterschiedlicher Stellenwert zu, in manchen Fächern ist sie umstritten, und die Entwicklung ist noch im Fluss. Doch werden elektronische Publikationen nach gegenwärtiger Erfahrung häufiger zitiert als herkömmliche Publikationen und lenken die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in hohem Maße auf sich; ihr zentraler Nachweis schafft eine breite Basis für innovative Forschungen.

Deshalb hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft am 22. Oktober 2003 die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet und sich so zu den Bemühungen bekannt, den Fortschritt der Wissenschaft durch die Forderung nach leicht zugänglichen, frei verfügbaren elektronischen Publikationen zu unterstützen und die auf der Dokumentation des kulturellen Erbes aufsetzende Forschung zu erleichtern.

Man beachte, daß dieser Passus mit dem Problem der Rohdaten beginnt, wie sie in den empirischen Wissenschaften anfallen und „nicht oder nur unzureichend kommuniziert werden können“, und dann umstandslos auf das allgemeine Publikationswesen zu sprechen kommt. Damit wird unter der Hand aus einem Problem der Sammlung und Archivierung von empirischen Daten ein Problem der wissenschaftlichen Kommunikation überhaupt, die in elektronischer Form mehr „Aufmerksamkeit“ auf sich lenke und nicht zuletzt den Fortschritt der Wissenschaft leichter zugänglich mache.

Das ist eine Vorstellung, die in den empirisch verfahrenden Wissenschaften dominant ist, wo Forschung primär als Fortschrittsmaschine gedacht wird, in der Daten weiterverarbeitet und „kommuniziert“ werden. Geisteswissenschaften mit ihren ganz anderen, längeren Halbwertszeiten von Erkenntnis fügen sich dieser Vorstellung nicht (sie firmieren, ein Witz, im zitierten Papier als „manche Fächer“, in denen die elektronische Veröffentlichung „umstritten“ sei). Folglich wird die Frage nach der Adäquanz bestimmter Medien für bestimmte Dinge (welche Medien eignen sich besonders gut zur Speicherung empirischer Forschungsdaten? welche Medien eignen sich besonders gut als Reflexionsmedien? welche Medien sind für eine Langzeitarchivierung geeignet und welche nicht?) erst gar nicht mehr gestellt.

Statt dessen teilt man dem Leser mit, man habe die Berliner Erklärung unterzeichnet und dadurch ein „Bekenntnis“ abgegeben: ein Bekenntnis zum Fortschritt der Wissenschaften, der hier ineins gesetzt wird mit dem elektronischen Publizieren und der (elektronischen) Dokumentation des kulturellen Erbes.

Wo es Bekenntnisse gibt, muß es auch Bekenner geben. Diese sitzen in den einschlägigen Ausschüssen und sorgen dafür, daß das Bekenntnis nicht auf dem Grund schöner Seelen bleibt, sondern laut und breit verkündet und realpolitisch in den Wissenschaftsgemeinden umgesetzt wird. Im Förderbereich der wissenschaftlichen Infrastruktur sind es zwei Ausschüsse, die dabei von Belang sind.

 

DFG-Ausschuß für wissenschaftliche Bibliotheken und Informations­systeme (AWBI)

Zuständig für alle Bibliotheksfragen ist in der DFG der AWBI. Dabei ist der Namenszusatz „und Informationssysteme“ kein nachklappendes Zugeständnis an den Zeitgeist, der angeblich keine Bücher mehr liest, nicht mehr in Bibliotheken geht, sondern auf die schnelle Information aus ist und im Internet surft; vielmehr ist der Zusatz längst das Eigentliche, um das es geht. Das zeigt die Aufgabenbeschreibung des AWBI ganz deutlich:

Aufgabe des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme ist die Beratung der DFG bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Entwicklung und Förderung des wissenschaftlichen Bibliotheks- und Informationswesens betreffen. Zur Planung, Begutachtung und Erfolgskontrolle von Projekten hat der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme vier ständige Unterausschüsse zu den Themen ‚Überregionale Literaturversorgung‘, ‚Elektronische Publikationen‘, ‚Informationsmanagement‘ und ‚Kulturelle Überlieferung‘ sowie eine befristete Arbeitsgruppe zum Thema ‚Informationssysteme zur Mittelalter- und Frühneuzeitforschung‘ eingesetzt.

Der Ausschuß setzt sich aus fünf Wissenschaftlern als Vertretern der Nutzer sowie neun Vertretern wissenschaftlicher Informationseinrichtungen zusammen, von denen mindestens 6 aus dem Kreise der wissenschaftlichen Bibliotheken kommen. Dem Ausschuß soll jeweils mindestens ein ausländisches Mitglied angehören. Er wird vom Hauptausschuß auf jeweils zwei Jahre berufen und tagt zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.

Von den vier vom AWBI eingesetzten Unterausschüssen sind mithin drei mit Digitalem beschäftigt, denn auch die „überregionale Literaturversorgung“ soll nicht mehr dem Buch anhängen, sondern den „Übergang zu einem Netzwerk virtueller Fachbibliotheken“ beraten.

Dazu paßt dann allerdings sehr gut, daß es auf der Homepage der DFG, die über den AWBI informiert, einen Link zu „Weiterführenden Informationen“ gibt, die zu den konkreten Förderbereichen führt – und dort findet man dann gleich als ersten und wichtigsten Punkt die „Schwerpunktinitiative ‚Digitale Information‘“. Ein schönes Beispiel dafür, wie man sich auf der Seite der DFG-Fachausschüsse die Zukunft des Bibliothekswesens konkret vorstellt: Es ist eine Zukunft, die wie von selbst nach ein zwei Mausklicks zu „Open Access“ führt. Über sie beraten:

Vorsitzender des AWBI:

Dr. Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek in München.

Griebel ist Spezialist für bibliothekarische Etatfragen.

Mitglieder des AWBI:

Prof. Dr. Bernd Brutschy, Professor am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie der Universität Frankfurt am Main.

Dr. Beate Tröger, Direktorin der UB Münster.

Professor Dr. Wolf-Christian Dullo, Leibniz-Institut für Meereswissenschaften, Kiel.

Dullo ist Leibniz-Preisträger des Jahres 2002.

Prof. Dr. Dieter W. Fellner, Universität Darmstadt, Fachbereich Informatik – Fachgebiet Graphisch-Interaktive Systeme.

Zu Fellners wissenschaftlichen Spezialgebieten gehört das Thema „Digitale Bibliothek“. Er sitzt außerdem im Wissenschaftsrat und berät das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Prof. Dr. Gudrun Gersmann, Direktorin des Deutschen Historischen Instituts in Paris.

Gersmann setzt sich für die Transformation des „Open Access“-Gedankens in ihr eigenes Fach, die Geschichtswissenschaft, ein, wo sie dem Verein „historicum.net“ vorsteht, der die gleichnamige Online-Plattform für die Geschichtswissenschaften betreibt.

Privatdozent Dr. Jan Mark Pohlmann, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Pohlmann interessiert sich für die Veränderungen, die das Internet auch im „Agrarbereich“ mit sich bringt.

Professor Dr. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Schiewer ist Germanist, genauer: Mediävist, und Vorsitzender des Deutschen Germanistenverbandes.

Jutta Bendt, Leiterin der Bibliothek des Deutschen Literaturarchivs, Marbach.

Dr. Thomas Bürger, Generaldirektor der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden / Sächsische Landesbibliothek.

Maria Elisabeth Müller, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen.

In der Pressemitteilung zu ihrem Dienstantritt heißt es: „Maria Elisabeth Müller erklärt es zu einem ihrer vorrangigen Anliegen, die bereits von Rektor Wilfried Müller in die Bremer Hochschulen hineingetragene Diskussion über den freien Zugang zu weltweiten Forschungsinformationen für Zwecke der Bildung und Wissenschaft (Open Access Initiative) aktiv zu unterstützen. Von besonderer Brisanz ist die aktuelle Diskussion um die Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes.“

Dr. Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek Zürich.

Seine bibliothekarischen Zukunftsvorstellungen hat er im Jahre 2001 in einem Interview dargelegt. Auf neuerem Stand (2007) gibt es eine Folienpräsentation von ihm.

Horst Thomsen, Direktor der Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz Informationszentrum Wirtschaft, Kiel (ZBW).

Dr. Frank M. Bischoff, Direktor der Archivschule Marburg.

Der AWBI vereinigt also wissenschaftliche und administrative Expertise bei klarem numerischem Übergewicht der letzteren (neun Verwaltungsbeamte gegen fünf Wissenschaftler). Das mag für ein übergeordnetes Bewertungsgremium so in Ordnung sein. Die eigentliche Tendenz zeigt sich daher nicht im AWBI, sondern in seinem

 

Unterausschuß für elektronische Publikationen.

Dieser Unterausschuß ist gezielt mit der Beratung der weiteren Entwicklung „im Förderbereich ‚Neue Publikationsformen und -verfahren (inklusive der langfristigen Verfügbarkeit digitaler Dokumente)‘“ betraut. Seine neun Mitglieder sind lt. ZfBB 55 (2008), S. 297 die folgenden:

Vorsitzende:

Prof. Dr. Gudrun Gersmann, Direktorin des Deutschen Historischen Instituts in Paris.

Siehe AWBI.

Mitglieder:

Reinhard Altenhöner, Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt/M.

Altenhöner sitzt als Experte u. a. für Datenformate für die Deutsche Nationalbibliothek in einer Fülle von Gremien, die es in der einen oder anderen Weise mit Datenformaten zu tun haben.

Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.

Beger ist studierte Juristin und war u. a. von 1996 bis zu ihrer Berufung nach Hamburg Justiziarin der Berliner Stadtbibliothek. Sie hat zu Fragen des Urheberrechts publiziert.

Prof. Dr. Bernd Brutschy, Professor am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie der Universität Frankfurt am Main.

Siehe AWBI.

Prof. Dr. Dieter W. Fellner, Universität Darmstadt, Fachbereich Informatik – Fachgebiet Graphisch-Interaktive Systeme.

Siehe AWBI.

Petra Hätscher, Direktorin der Universitätsbibliothek Konstanz.

Prof. Dr. Gerhard Lauer, Universität Göttingen, Seminar für Deutsche Philologie.

Lauer nennt auf seiner Homepage als einen seiner Forschungsschwerpunkte „Digital Humanities“. Zu diesem Thema betreibt er ein Projekt, das das Thema „Digital Humanities“ um den Zusatz „neue Wege in die Geisteswissenschaften“ erweitert.

Prof. Dr. Jochen Musch, Universität Düsseldorf, Institut für Experimentelle Psychologie.

Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart.

In der Pressemitteilung zu Stephans Dienstantritt an der UB Stuttgart im Jahr 1998 stand zu lesen: „So erhält [unter Stephan] etwa der Aufbau eines elektronischen Publikationsverbundes einen hohen Stellenwert, der Universitätsangehörige in die Lage versetzen soll, Dokumente wie Diplom- oder Doktorarbeiten oder Forschungsberichte, Konferenzberichte und Fachartikel elektronisch zu veröffentlichen, zu archivieren und recherchierbar zu machen.“

 

Fazit

Daß der DFG-Unterausschuß für elektronische Publikationen das tut, was sein Name ihm zu tun vorsagt – nämlich mehr Digitales überall in der Wissenschaft zu fordern –, muß man zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.

Zur Kenntnis nehmen muß man aber auch, daß der in der Gremienkonstruktion der DFG nächsthöhere Ausschuß, der AWBI, die Empfehlungen seines Unterausschusses wohl kaum neutral, unparteiisch und ohne Ansehen der Person zu prüfen vermag, wenn in seinen Reihen drei Mitglieder des Unterausschusses für elektronische Publikationen vertreten sind (Brutschy, Fellner und Gersmann). Wo außerdem zwei von ihnen (Fellner und Gersmann) das Thema Digitalisierung im allgemeinen und „Open Access“ im besonderen dick auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Wohin das sehr real und nachlesbar führt, zeigt sich spätestens in den „Open Access“-Richtlinen der DFG, in denen es heißt:

Die DFG erwartet, dass die mit ihren Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt in referierten bzw. renommierten Open Access Zeitschriften publiziert werden.

An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftler sollten sich in Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten. Dabei können disziplinspezifisch Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird.

Daß hinter dem, was die DFG hier „erwartet“, in Wahrheit mehr steht als eine freundliche Erwartungshaltung, nämlich die zwangsweise digitale Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens unter Abbau der Verwertungsrechte der wissenschaftlichen Autoren, das zeigen die von Roland Reuß publik gemachten Verhältnisse an der Universität Zürich, wo man die Wissenschaftler inzwischen dazu „verpflichtet“ hat, ihre Publikationen elektronisch als „Open Access“-Publikationen auf einem Volltextserver zur Verfügung zu stellen.

Wer bis hierher gelesen hat und immer noch meint, die Verhältnisse in Zürich könnten ihm gleichgültig sein, der hat sich wahrlich verlesen. Zürich ist der Testfall für und der Vorschein auf das, was auch hierzulande kommen soll. Über dieses Sollen wollen die Mitglieder des DFG-Unterausschusses für digitale Publikationen bestimmen. Man kann sich eigentlich nicht vorstellen, daß der DFG als Ganzer vollständig klar und transparent ist, was im „Unterausschuß für elektronische Publikation“ an Masterplänen ausgeheckt wird. Was hier auf dem Spiel steht (die Forschungs- und Publikationsfreiheit), kann nicht Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein – und es ist zu hoffen, daß die besonneneren Mitglieder der größten forschungsfördernden Institution der Bundesrepublik Deutschland den Vorgang einer eingehenderen Betrachtung unterziehen. Differenzierung tut not, nicht Gleichmacherei.

(6.3.2009)

 

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Antwort
Florilegium crematicum
Open Access gepusht