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B

Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 327

Johann Emanuel Küster an Johann August Sack, Berlin, 5. 1. 1811

<8r>
Der Censor der politischen Schriften, Geheime Krieges-Rath Himly hat unter dem 30: Decbr: v. J. wegen der verschiedener näheren Bestimmungen vielleicht noch bedürffenden Vertheilung der zu censirenden Schriften unter den hier bestehenden dreÿ Behörden das Gutachten abgegeben, welches ich Eurer Hochwohlgebohrn, auch nach der Absicht Seiner Excellenz des Herrn Staats-Canzlers, hiemit vorzulegen die Ehre habe. Allerdings ist es auch um deswillen, daß der politische Zweck der Censur-Einrichtungen erreicht werde, nicht gleichgültig, daß die deshalb gemachten Bestimmungen ihre allgemeine Zweckmäßigkeit, Klarheit und Zuverläßigkeit haben.
Eure Hochwohlgebohren ersuche ich daher ganz ergebenst, den Gegenstand in den erwähnten Beziehungen, insofern darunter nicht vielleicht schon, nur diesseits unbekannte, Beschlüße gefaßt worden, in gefällige Erwägung nehmen, und mir dasjenige, was darunter entweder schon angeordnet worden, oder noch bestimmt werden dürfte, geneigtest mittheilen zu wollen.
Berlin den 5tn Januar 1811.
Küster

An des Königlichen Geheimen Staats-Raths und Chefs des Departements der allgemeinen Polizeÿ im Ministerio des Innern Herrn Sack Hochwohlgebohren.









pd 9 Jan.11
Cfr Köhler
41./pC.
1 Beyl

H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, Bl. 8

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Letzte Aktualisierung 28-Jan-2003
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