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Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 347f.

Karl August v. Hardenberg an Heinrich v. Kleist, Berlin, 18. 2. 1811 (Entwurf)

<7r>

An den Hr. v Kleist Hwgb.

Ich kann Ew &c meine Verwunderung nicht bergen, daß Sie in Ihrem Schreiben vom 13tn Fbr die Abendblätter ein halb-officielles Blatt nennen und aus dieser Benennung grundlose Ansprüche auf Entschädigungen wegen des schlechten Absatzes dieses Blattes herleiten wollen. Ich habe Ihnen ausdrücklich erklärt daß ich dem Abendblatt durchaus keinen officiellen Charakter beigelegt wissen wollte, indem auch der Augenschein lehrt daß es keinen solchen Charakter ^hat^; * Ich habe Sie ferner nicht im Mindesten beschränkt in der Art vor dem Publicum aufzutreten noch in den Mitteln ihr Blatt interessant zu machen. Sie sind keinen andern als den durchaus allgemeinen Vorschriften unterworfen, und diese sind nicht von der Art daß sie nicht verstatteten Interesse zu wecken, so bald hinreichende Mittel dazu angewandt werden. Wenn ich Ihren Wunsch von den Behörden Notizen für das Publicum zu erhalten, unterstützte, so war dies eine Gefälligkeit die ich Ihnen so wenig wie jedem Andern abzuschlagen veranlaßt war; allein es erscheint unüberlegt eine Entschädigungsforderung darauf zu gründen, daß jenen Behörden keine ^passende^ Gelegenheit vorkam ^durch Mittheilungen^ Gefälligkeiten zu erweisen.

<7v>
Ein 2terIrthum Ihres Schreibens besteht darinn daß ich Ihnen Sie eine dargebotene Geldunterstützung zur Führung jenes Blattes ausgeschlagen hätten, denn <348> diese ist Ihnen nie in dieser Beziehung angeboten, sondern von mir nur auf Ihre Veranlaßung geäußert worden, daß der Staat verdienstvolle Schriftsteller wenn es seine Kräfte erlauben gern unterstützen würde. Ich bin aber überzeugt daß Ew &c ^alsdann^ Ihre Verdienste nicht von dem Inhalt u. dem Schicksal der Abendblätter abhängig erklären werden sondern auf andere Weise begründen werden. Bl 18/2 11
Hbg






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* und die Zwecke des Staates davon ganz unabhängig sind, und ^daselbst^ nicht mehr oder beßer als aller Orten erläutert werden.

H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 74, J, X, Nr. 2, Bl. 7

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Letzte Aktualisierung 28-Jan-2003
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