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Friedrich v. Raumer, Lebenserinnerungen und Briefwechsel. 2 Bde. (Leipzig: Brockhaus 1861), Bd. 1, 102-107

Ab 8. 5. 1810; in der Staatsschuldensektion des Finanzministeriums (Minister Altenstein)

XI. Berlin. 1810-11.

Ich habe es stets für unpassend gehalten, wenn in die Lebensbeschreibung von Privatpersonen gleichsam die ganze Weltgeschichte aufgenommen wird. Für die Jahre 1810-11 werde ich jedoch nicht blos von mir selbst im engsten Sinne sprechen: erstens weil ich wirklich an vielen wichtigen Geschäften theilnahm; und zweitens weil vieles unbekannt blieb, oder irrig dargestellt ward. Gleich nach meiner Ankunft in Berlin (den 8. Mai 1810) machte ich dem Herrn Minister von Altenstein meine Aufwartung. Er war sehr freundlich und sagte: er werde mich bei seinem Generaldepartement und in Domänensachen beschäftigen. Das erste war ehrenvoll, sofern es auf Bearbeitung wichtiger Gegenstände hinwies; das zweite aber bedenklich. Mit Recht hatte der Minister kein Vertrauen zu den Ansichten und Grundsätzen der Domänensection, anstatt aber diese zu berichtigen und den Chef zu entfernen, bildete er zu den bereits allzu zahlreichen Instanzen, in meiner Person eine neue Instanz, die durchaus überflüssig erschien, sobald die bestehenden Behörden irgend das waren, was sie sein sollten.
Herr von Altenstein fuhr fort: „Vor allem aber fordere ich von Ihnen, die Schuldensection endlich in Bewegung zu setzen, welches höchst dringend, bisjetzt aber noch keineswegs <103:> geschehen ist.“ – „Ich werde“, war meine Antwort, „mich eifrigst bemühen die Sachen nach den Weisungen des Chefs der Section, des Herrn Geheimen Staatsrath Niebuhr zu fördern.“ – „So ist es nicht gemeint“, fuhr der Minister fort, „Herr Niebuhr ist ein gelehrter Mann, aber er ist kein Geschäftsmann, er bringt nichts von der Stelle. Ich mache Sie dafür verantwortlich, daß Sie als praktischer Geschäftsmann diese wichtigen Gegenstände in Ordnung bringen und zum Ziele führen.“ – „Wie kann ich aber, einem Vorgesetzten gegenüber, ganz andere zweckmäßigere Wege einschlagen und etwas durchsetzen?“ – „Da sehen Sie zu“, schloß der Minister, machte eine Verbeugung, ging fort und ließ mich rathlos allein.
Ich hatte Herrn Niebuhr früher schon persönlich kennen lernen, nur nicht von der praktischen Seite, auf die ich jetzt hingewiesen ward. Er war grundgelehrt, lehrreich mittheilend, von so empfindlicher Moralität, daß er bei Cäsar und Alexander nur die Schattenseiten sah. Die Weichheit seines Charakters ging in Schwäche über, sobald es nicht auf Raisonnement, sondern auf schnellen Entschluß und festes Handeln ankam. Wenige Nummern machten ihn krank, mithin war er nicht geeignet, eine Behörde zu leiten und ganze Administrationszweige in Bewegung zu setzen. Die holländische Anleihe und die Bepfandbriefung der Domänen zeigten Mangel an praktischer Einsicht und Geschicklichkeit. Niebuhr, sagte der Minister Stein, ist nur als Lexikon zum Nachschlagen brauchbar. Als er, so erzählte mir ein wohlunterrichteter Mann, einst eine Anleihe für Dänemark bis zur Unterschrift des Vertrags eingeleitet hatte, sagte ihm der sie unternehmende Bankier: „Ich habe doppeltes Vertrauen, seitdem ich zweimal geträumt, der König von Dänemark werde sein Wort halten.“ Niebuhr tadelte diesen Aberglauben in so verletzender Weise, daß der Bankier statt zu unterschreiben den Vertrag zerriß. Wie der <104:> geringhaltige Herr von Oelßen den ihm weit überlegenen Niebuhr dennoch täuschte, werden wir bald sehen.
Von Altenstein ging ich zu Niebuhr, der mir meines Anfluges von Gelehrsamkeit halber geneigt war, und in mir wol einen praktisch brauchbaren Arbeiter zu finden hoffte. Er sprach belehrend mit mir über tausend Dinge; trotz meines wiederholten Andringens erhielt ich aber von ihm nicht die geringste Auskunft über das Schuldenwesen; – aus dem einfachen Grunde, weil Niebuhr (obgleich er schon so lange an der Spitze der Section stand) davon gar nichts wußte. Ich eilte jetzt zu der sogenannten Registratur der Section, fand aber daselbst zu meinem großen Erstaunen nur ein einziges, dünnes Actenstück über die neuen Thalerscheine. Ich verschaffte mir jetzt die Acten des Finanzministeriums, des Ministeriums des Innern u. s. w., – und nachdem ich dann das Zerstreute aus hundert Winkeln zusammengesucht und zusammengestellt hatte, so ergab sich sehr deutlich, daß man den Betrag der Provinzial- und Communalschulden theils nur sehr oberflächlich, theils gar nicht kenne; daß noch keine Übersicht des Zustandes der Bank, kein genügender Abschluß der Seehandlung, des Brenn- und Nutzholzcomptoirs, kurz keine Zusammenstellung der Staatsschulden vorhanden war.
Zunächst entwarf ich mit Herrn von Bärensprung eine Darstellung des Schuldenwesens der Kurmark und fügte hinzu, welche dringende Maßregeln eiligst zu ergreifen seien. Diesen Aufsatz übergab ich an Niebuhr, erinnerte täglich an die Nothwendigkeit, ernste Beschlüsse zu fassen, schrieb zuletzt: „Ich wasche meine Hände in Unschuld wegen der übeln Folgen“ – alles vergeblich, nie habe ich davon wieder gesehen oder gehört. So verschwanden alle Sachen in Niebuhr’s großem Schreibtisch, aus ihm nulla redemtio.
Diese Unthätigkeit meines angeblichen Vorgesetzten gewährte mir indeß keine Muße; theils weil ich, nach Altenstein’s be- <105:>  stimmter Weisung, nunmehr eigenmächtig vorgehen mußte, theils weil Einrichtungen und Ansichten, die schon von Potsdam aus bekämpft worden waren, jetzt von neuem meine Thätigkeit in Anspruch nahmen. Hieher gehörte vor allem die Frage über die Verwandlung der sogenannten Laßiten in Eigenthumsbauern. Viele Gutsherren beschrieben sich als treffliche Väter einer wohlerzogenen, in allem freudig und unbedingt gehorsamen Familie, an deren glücklichen Verhältnissen gar nichts zu ändern sei. Hiervon war aber in der Wirklichkeit äußerst wenig anzutreffen, und die Nothwendigkeit von Änderungen blieb selbst den Vertheidigern des Alten, zweifelsohne Mangelhaften, nicht verborgen. Sie stellten jedoch Grundsätze auf, deren Befolgung den Bauernstand zu Grunde gerichtet hätte, weshalb die Regierung in einem von mir entworfenen Berichte lebhaft widersprach. Sie behauptete, das sogenannte Obereigenthum war keineswegs für den Gutsherrn von großem Werthe, sondern ein Grund bedeutender lästiger Verbindlichkeiten; denn jener durfte die Abgaben der Unterthanen gesetzlich nicht erhöhen, den ordentlichen Laßiten nicht verjagen. Gegen den liederlichen Laßiten stand der Weg Rechtens auf Exmission, auf Ausweisung allerdings offen, allein dieselbe war schwerer als die eines Eigenthümers; weil der Beweis vorgehen mußte, daß kein Unfall den Laßiten zurückgebracht und der Gutsherr die gesetzliche Unterstützung gegeben habe. Jedenfalls durfte der Hof nicht eingezogen, er mußte neu besetzt werden. Der Laßit hatte bisher das Recht auf freies Bauholz, auf Remissionen, auf Vertretung durch den Gutsherrn bei der Unfähigkeit die landesherrlichen Abgaben zu bezahlen. Mithin würde der Gewinn für den Laßiten bei Überlassung des Eigenthums häufig nicht so groß sein, als der Verlust bei Aufhebung jener sogenannten Beneficien. – So viel als kurze Andeutung über ein oft unrichtig betrachtetes und behandeltes Verhältniß; ja dies zeigt so viel Verschiedenheit <106:> der Abstufungen, der Rechte und Pflichten, daß eine ganz allgemeine Verfahrensregel immer unpassend bleiben muß.
Andere Gegenstände, mit denen ich schon in Potsdam beschäftigt gewesen, kamen wieder in meine Hände, so die unglückselige Bepfandbriefung der Domänen, wodurch, wie gesagt, ein ungeheueres Kapital um der geringen holländischen Anleihe willen allen einträglichern und heilsamern Operationen entzogen und eine doppelte, thörichte Verwaltung eingeführt ward.
Unterdessen hatte man auf dem Landtage in Berlin einen Entwurf zur Einführung einer Einkommensteuer ausgearbeitet, und der Minister Dohna hatte geäußert: er finde dagegen keine großen Bedenken. Hier kein Bedenken; er, der sonst gewöhnlich nur zu viele Bedenken sah. In Wahrheit stellte jener Entwurf auf eine ungeschickte, eigennützige Weise Grundsätze auf, welche den Adel auch hier fast steuerfrei gemacht, die übrigen Stände aber ungeheuer bedrückt hätten. Nur einige Beispiele. Der Ertrag der Gewerbe und der Bauergüter sollte nach dem wahren Werthe und nur mit Rücksicht auf  öffentliche Lasten ausgemittelt werden; dagegen der Ertrag der adelichen Güter nach der äußerst geringen ritterschaftlichen Taxe und mit Rücksicht auf alle hypothekarischen und  Personalschulden! Gab ein Pächter jährlich 1000 Thaler, so ward angenommen, er habe davon jährlich 500 Thaler reinen Gewinn, und er steuerte nach diesem Maße; der adeliche Verpächter hingegen, welcher baar und unbezweifelt 1000 Thaler empfing, zahlte die Steuer nicht von diesem Einkommen, sondern von dem, was nach jenen äußerst niedrigen ritterlichen Taxprincipien einkommen dürfte u. s. w. u. s. w.
Als ich (Regierungscommissar bei dem nach Berlin berufenen Landtage) jenen ungerechten Grundsätzen bestimmt widersprach, nannten mich die Urheber des Gesetzentwurfs <107:> einen Jakobiner. Ein Geistlicher rief: „Wir bilden das hochwürdige Corpus der heiligen Kirche, es muß geschont werden.“ „Pommern“, schrie ein zweiter, „reservirt sich jura!“ – Ein dritter: „Ich reservire mich gegen diese Reservation!“ u. s. w. u. s. w. Es war ein verwirrtes Hin- und Herreden ohne Ziel und Zweck. Das Ungenügende dieser Pseudorepräsentanten der Nation, die Parteilichkeit der Ansichten, die Entbehrlichkeit der Beschlüsse ward mir über alle maßen klar; Einzelnes aufzuzählen lohnt nicht der Mühe. Das einzige praktisch merkwürdige Ergebnis war, daß (nachdem man die Zeit vertrödelt) in der letzten Sitzung vorgetragen ward, man brauche Geld; und nun binnen Einer Stunde ein neues Ausschreiben auf 300000 Thaler beschloß, – nach ebenso ungerechten und unvernünftigen Grundsätzen, wie die frühern. Überall zeigte sich Einseitigkeit, Vorurtheil, Eigennutz. Die oligarchischen Häupter entwarfen Vorstellungen an den König: die Cavalerieverpflegung auch künftig allein dem contribuabeln, steuerpflichtigen Stande, d. h. den Bauern, aufzulegen! – Herr Geheimrath von G. erklärte: er könne es gegen seine Gläubiger nicht verantworten, auch nur eine Metze Hafer abzuliefern. Er mußte selbst über diese feierliche Protestation lachen, welche aber Chorus sehr beifällig aufnahm. Herr von P. unterschrieb, indem er sagte: „Mit den Wölfen muß man heulen.“


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Letzte Aktualisierung 22-Jan-2003
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