| Peter Staengle, Kleists
        Pressespiegel, in: BKB 3 (1990), 55-124; darin: 65f.
 Phöbus-Ankündigung, Einzeldruck, Januar 1808
 Anzeigebetreffend
 den Phöbus, ein Journal für die Kunst,
 herausg. v. Heinrich von Kleist und
 Adam H. Müller.
 mit Kupfern.
 Da der Debit des Phöbus, nach den bisherigen Bestellungen zu urtheilen, sich über
        unsre Erwartung erweitert, so sehen wir uns genöthigt, selbigen einer Buchhandlung zu
        übertragen. Sobald die deshalb angeknüpften Unterhandlungen beendigt, <66:> soll
        der Name des Verlegers angezeigt werden: bis dahin bitten wir alle Bestellungen noch unter
        der Addresse an die Expedition des Phöbus zu Dresden einzusenden.
  Allen redenden und bildenden Künsten steht unser Journal offen. Jede
        kunstreiche Behandlung der verschiedenartigsten Stoffe ist für unsre Absicht gerecht;
        alles Handwerk gleichviel des Malers und des Dichters oder des Denkers von Profession
        bleibt ausgeschlossen. Wir machen es uns zur Pflicht, in jedem einzelnen Hefte die
        allerentgegengesetztesten Ansichten, Werke und Künste zu versammeln, nicht blos der
        Mannigfaltigkeit wegen, welche nur die verwöhnten, weichlichen Seelen von einem Journale
        unbedingt begehren, sondern besonders wegen Befreiung des Gemüths von den engen
        Schranken, in welche man die Weltidee der Kunst einzudrängen pflegt. Deshalb können wir
        unserer Absicht nicht genug thätige Genossen wünschen. Um aber die Redaction mit Umsicht
        und Klugheit betreiben zu können, müssen wir unsern Herren Mitarbeitern folgenden Plan
        für die Einsendung der Beiträge vorlegen: Von den poetischen oder philosophischen Werken, die unserm Journale zugedacht werden,
        müssen wir uns eine vorläufige schriftliche Anzeige mit Bemerkung des Gegenstandes, der
        Behandlungsform und der Bogenzahl postfrei erbitten, damit hiernach entschieden werden
        könne, ob und an welcher Stelle der Beitrag aufgenommen wird, und damit das unnöthige
        Hin- und Hersenden, wie auch das Liegenbleiben der Manuscripte vermieden werde.
 
  Da für den gedruckten Bogen jeder Originalarbeit 30 Rthlr. Conv.
        Geld an Honorar beschlossen worden, und wir überdies unserm Publicum die strengste
        Würdigung der Arbeiten schuldig sind, welche wir ihm vorlegen, so wird der Fall, daß wir
        Manuscripte zurücksenden müssen, zwar eintreten, aber bei obiger Einrichtung selten
        eintreten. Allenthalben wird man sehen, wie die Kunstvereinigung, welche wir im Sinne
        haben, uns mehr werth sei, als die eignen Arbeiten, in wie guter und großer Absicht sie
        auch geschrieben wären. 
  Statt der gewöhnlichen Art sich beim Anfang einer solchen
        Unternehmung auf die fremden Theilnehmer zu berufen, erklären wir nur, daß wir uns der
        Begünstigung Göthes erfreuen. Es wäre unbescheidnes Selbstvertraun, wenn wir verschmähten, ja wenn wir
        uns nicht darum beworben hätten von Ihm empfohlen zu werden. Die Redaction des Phöbus. 
          undatierter Einzeldruck; 2 Seiten kl. 8°; Antiqua; unpag.
            (Exemplar: SNM/DLA [Cotta-Archiv]); terminus ante quem ist 31. 1. 1808
            (Reaktion auf die Ankündigung in ,Das Sonntagsblatt (Wien), Nr. 57.
 
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