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Theophil Zolling (Hrsg.), Heinrich von Kleists sämtliche Werke. Erster Teil. Gedichte. Familie Schroffenstein. Familie Ghonorez (Berlin, Stuttgart: Spemann [1885]) (Deutsche National-Litteratur, 149. Band), Anhang, CXXXVf.

Alimentations-Kontrakt für Julie Kuntze und Christian Gottfried Körner

1. Alimentations-Contract Julie Kuntze  und Dr. Chr. G. Körner  betreffend.
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Zu wissen sey hiermit, daß zwischen dem Hrn. Banquier Christoph Heinrich Ploss zu Leipzig, als Vormund der minderjährigen Demoiselle Emma Juliane Kuntze daselbst an einem, und dem Herrn Appellations-Rath Dr. Johann Gottfried Körner\2\ zu Dresden, am andern Theile, untengesetzten Tages, nachfolgender Alimentations-Contract verabhandelt u. volzogen worden ist.
1) Es übergiebt der Hr. Banquier Ploss, seine Pflegebefohlene Demoiselle Emma Juliane Kuntze dem Hrn. Appellations-Rath Dr. Körner zur Erhaltung und Aufsicht, dem Wunsche des verstorbenen Herrn Kuntze gemäs von dato an, auf unbestimmte Zeit dergestalt und also, daß es der Demoiselle Kuntze erlaubt ist, bis zu ihrer Mündigkeit oder Verheirathung und so lange es ihm, dem Herrn Vormunde gefällt, den Aufenthalt in des Herrn Appellations-Rath Dr. Körner’s, Familie, fortzusetzen.
2) Von Seiten des Hrn. Appellations-Raths Dr. Körner’s, kann nur sein oder seiner Ehegattin Todt hierinnen eine Aenderung machen, im maaßen in einem dieser beiden Fälle der gegenwärtige Alimentations Kontrackt sofort für aufgehoben geachtet werden soll.
3) Kann der Herr Appellations Rath Dr. Körner seine gegen den verstorbenen Herrn Kuntze als seinen redlichen Freund, hierunter übernommenen Verbindlichkeit nur durch den Herrn Ploss, als Vormund der unmündigen Demoiselle Kuntze, entlassen werden. Sobald dieser für seine Pflegbefohlene einen anderen Aufenthalt vorziehet und erwählt, so stehe der Demoiselle Kuntze frei, das Haus des Herrn Appellations-Raths Dr. Körner’s alsbald zu verlassen, und dieser Kontrackt ist ohne alle Umstände für erloschen zu achten. <CXXXVI:>
4) Bei eintretender Mündigkeit der Demoiselle Kuntze endigt sich dieser Kontrackt von selbst und beide Theile sind sodann von selbst aller ferneren Verbindlichkeit entlassen. Soll aber das vorherige Verhältniß fortgesetzt werden; So hat alsdann die Demoiselle Kuntze eine neue Verabredung mit dem Herrn Appellations Rath Dr. Körner zutreffen.
5) So lange die Demoiselle Kuntze sich bei dem Herrn Appellations-Rath Dr. Körner aufhält, will der Herr Vormund an denselben alljährlich Zweihundert Fünf und Vierzig Thaler, u. zwar
180 Rthl. – für Mittag- u. Abendessen, mit Wein nebst Frühstück u. Kaffee Nachmittags,
30  Rthl. – für Stube u. Kammer in der Reihe von Zimmern, welche der Herr Appellations Rath Dr. Körner mit seiner Familie bewohnt,
15  Rthl. – für Holtz und Licht,
20  Rthl. – für das Waschen des leinenen u. baumwollenen Zeugs in Conventionsmäsigen Münzsorten baar bezahlen, und
diese Summe in halbjährigen Ratis, in jeder Leipziger Oster- u. Michael-Messe, entweder auf erhaltene Anweisung, oder auf andere Art in Leipzig erlegen, sowohl zu Michael dieses Jahres, so viel von jetzt bis dahin das nunbestimmte Jahrgeld beträgt, damit den Anfang machen;
6) Die Kosten des Unterrichts in Sprachen, Musick, Tanz und dergl., werden nach vorgängiger Communication mit dem Herrn Vormunde besonders Vierteljährig von dem Herrn Appellations Rath Dr. Körner berechnet, und durch Quittungen der Lehrer belegt.
7) Jedoch hat sich zuvörderst, wie gedacht, der Herr Appellations-Rath Dr. Körner über die Wahl des Unterrichts und der Lehrer, mit dem Herrn Vormund besonders zu vereinigen, als welcher über die Vorschläge, die zu diesem Behuf geschehen werden, entscheidet.
8) Für die Anschaffung der Kleidung und Wäsche sorgt der Herr Vormund Ploß und bestimmt der Demoiselle Kuntze ein beliebiges Taschengeld. Sollte jedoch dasselbe nicht allemahl hinreichend seyn, um vorfallende kleine Ausgaben für Schuhe u. andere kleine Sachen zum Anzuge zu bestreiten; So wird die Frau Appellationsräthin Dr. Körner, bedürfenden Falls diese Kosten gefälligst auslegen u. vierteljährig mit berechnen lassen. Wie nun
9) beiderseits Herren Kontrahenten mit diesem Alimentations-Vertrage nach allen Punkten u. Klauseln wohl einig und zufrieden gewesen u. alles Verabhandelte bestens acceptiret; So haben sie auch denselben in zweifachen Exemplarien vollzogen und eigenhändig unterschrieben.
So geschehen Leipzig und Dreßden, den 30. May 1803.

Dr. Christian Gottfried Körner.
Christoph Heinrich Ploss,
als Vormund.

\1\ Hs. im Körner-Museum in Dresden.
\2\ Es sollte Christian G. Körner heißen.

Emendation
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Letzte Aktualisierung 22-Jan-2003
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